ad1) D'accord.
ad2) Demonstranten können sich fühlen wie sie möchten. Sie können auch für andere sprechen. Sie können aber nicht erwarten, dass solche Gefühle und Anwaltschaften für demokratisch legitimierte Prozesse bindend sind. "Volkszorn" und Gefühle "allgemeiner Ohnmacht" erlauben auch nicht, sich moralisch über andere zu erheben.
ad3i) Hier scheinen wir normativ zu divergieren. Wie gesagt, meine Demokratieverständnis erlaubt keine Politik auf Basis aktueller Umfragen. "Wahlen und Abstimmungen", nach GG übersetzt sich Volkssouveränität allein durch diese zwei Formen in legitmierte politische Entscheidungsfindung. Ich kann Deine Position aber nachvollziehen. Ich finde aber auch, "Empfinden" ist kein Substitut für Vernunft, auch wenn es zweckmäßig ist, um Entscheidungen durchzusetzen.
ad3ii) Wenn Uneinigkeit zwischen Fachleuten ein Ausschlusskriterium sein soll, können wir alle politischen Projekte vergessen (auch alle unternehmerischen Entscheidungen). Dies ist einfach ineffizient. Interessant wäre die Info, ob zwischen Experten eine Pattsituation besteht, oder aber eine Fraktion dominiert. Wenn die skeptische Fraktion dominiert, verlasse ich meine neutrale Position (und umgekehrt auch).
ad4) Wenn ich Leuten ihre mangelnde Informationsbasis und hohe Zeitpräferenz nicht vorwerfen kann, dann muss ich deren Fähigkeit Vernunft zu generieren auch nicht ernstnehmen. Dies hat Implikationen für Bürger- und Volksentscheide, weil diese ja dann rechtzeitig erfolgen müssten und somit permanenter Zeitinkonsistenz ausgeliefert wären.
ad5) Ok. Vertragstheoretisch sind einige Pareto-Verbesserungen drin. Ich sehe niemanden, der auf der Strasse "Bessere Vertragskonditionen und transparente Ausschreibungen" proklamiert. Dies wäre eine differenzierte Position zu der Einzelne in der Lage sind, die sich aber in der außerparlamentarischen Aggregation wahrscheinlich verliert. Außerdem: Zwar erlauben privatwirtschaftliche Verträge die von Dir beschriebene Flexibilität, aber niemand kann einfach aussteigen, weil sich seine Risikoeinstellung einfach ändert. Der Vertrag hängt von den Eintreten von Zuständen ab, nicht von einer einseitigen Neujustierung der individuellen Risikoaversion.