Tuesday, October 5, 2010

Update 2 (fg)

Nach Aussagen der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof und Klaus-Peter Dolde ist eine Vertragsänderung nicht mehr möglich (es würde sonst Regressanspruch bestehen). Ich bin kein Vertratgsexperte, inwieweit individuell ausgehandelte Verträge Passagen des BGB "überstimmten" können. Hierzu
Kirchhof und Dolde nannten zur Begründung ihres ablehnenden Votums drei wesentliche Argumente: Der Bau von Bahnhöfen und Bahnstrecken sei eindeutig eine Bundesangelegenheit. Der Konflikt zwischen Landesregierung und Parlament werde künstlich herbeigeführt. Die abgeschlossenen Finanzierungsverträge könnten nicht gekündigt werden, das wäre nur möglich gewesen, wenn bis zum 31. Dezember 2009 die festgelegte Kostengrenze überschritten worden wäre. „Die Planung und der Bau von Eisenbahnstrecken liegt ausschließlich nach Artikel 73 in der Kompetenz des Bundes“, sagte Kirchhof. Ein Beschluss des Landes oder eine Volksabstimmung des baden-württembergischen Staatsvolkes habe keinen Einfluss auf diese Entscheidungen des Bundes.
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